Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Geltung, Begriffsbestimmungen
(1) Für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Jack & Büx und dem Vertragspartner (nachfolgend auch „Kunde“) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die Jack & Büx mit ihren Vertragspartnern über die von Jack & Büx angebotenen Leistungen schließt. Sie gelten für die Dauer der gesamten Geschäftsverbindung, auch für alle zukünftigen Leistungen und Angebote an den Vertragspartner, auch wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Geschäftsbedingungen des Vertragspartners oder Dritter werden nicht angewendet, auch wenn Jack & Büx ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Jack & Büx auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen ihres Vertragspartners oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
(3) Der Vertragspartner ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2 Vertragsschluss
(1) Angebote von Jack & Büx sind stets freibleibend. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Die Änderungen sind unangemessen und vom Vertragspartner nicht mehr zu akzeptieren, sofern sie über das handelsübliche Maß hinausgehen. Leistungen und Betriebskosten werden als Durchschnittswerte angegeben.
(2) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung der Zulieferer von Jack & Büx. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von Jack & Büx zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts zwischen Jack & Büx und dem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert; die Gegenleistung zurückerstattet.
(3) Mit einer Bestellung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Jack & Büx ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang anzunehmen.
(4) Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird Jack & Büx den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Jack & Büx schickt hierzu dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden bei Jack & Büx eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch Jack & Büx zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) versandt wird. Sofern der Kunde Verbraucher ist, wird in der Auftragsbestätigung oder in einer separaten E-Mail, jedoch spätestens bei Lieferung der Ware, der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, Jack & Büx und Auftragsbestätigung) dem Kunden auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zugesandt (Vertragsbestätigung). Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.
3 Lieferung, Warenverfügbarkeit, Höhere Gewalt
(1) Umfang und Inhalt der geschuldeten Leistung ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Sofern nicht gesondert vereinbart, erfolgt die Lieferung „ab Lager“ ab einem Auftragswert von 150,00 € (netto) „frei Haus“.
(2) Von Jack & Büx angegebene Lieferzeiten berechnen sich vom Zeitpunkt der Auftragsbestätigung an. Sofern für die jeweilige Ware im Webshop von Jack & Büx keine oder keine abweichende Lieferzeit angegeben ist, beträgt sie ca. eine Woche, freibleibend.
(3) Alle Ereignisse Höherer Gewalt gem. Abs. (5) entbinden Jack & Büx von der Leistungspflicht, solange diese Ereignisse andauern. Jack & Büx ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, wenn ein solches Ereignis eintritt. Gleichzeitig ist Jack & Büx gehalten, den Kunden zu informieren, wie lange ein solches Ereignis voraussichtlich andauert. Falls ein solches Ereignis länger als drei Monate andauert, ist Jack & Büx zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt; die Gegenleistung wird für diesen Fall unverzüglich zurückerstattet.
(4) Die vorstehend aufgeführten Ereignisse gelten auch als Leistungsbefreiungstatbestände für den Kunden, soweit sie bei diesem oder innerhalb seines Herrschafts- und Organisationsbereichs eintreten.
(5) Höhere Gewalt ist ein von außen kommendes, nicht voraussehbares und auch durch Anwendung vernünftigerweise zu erwartender Sorgfalt und technisch und wirtschaftlich zumutbarer Mittel nicht abwendbares oder nicht rechtzeitig abwendbares Ereignis. Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, terroristische Angriffe, Epidemien oder gesetzliche Bestimmungen oder Maßnahmen der Regierung oder von Gerichten oder Behörden (unabhängig von der Rechtmäßigkeit).
4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager von Jack & Büx oder bei Versendung vom Herstellerwerk aus ab Werk, ausschließlich Verpackung. Die Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer, zzgl. Versandkosten. Soll die Lieferung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, ist Jack & Büx bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten, unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung des Preises zu verlangen. An den vereinbarten Preis ist Jack & Büx nur für die vereinbarte Lieferzeit – jedoch mindestens 4 Monate – gebunden. Mehraufwendungen, die Jack & Büx durch den Annahmeverzug des Kunden entstehen, kann Jack & Büx vom diesem ersetzt verlangen.
(2) Sofern nichts Anderes vereinbart, sind von Jack & Büx ausgestellte Rechnungen 30 Tage nach Rechnungsdatum – netto Kasse – fällig. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum werden 2% Skonto gewährt.
(3) Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Jack & Büx behält sich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
(4) Kommt der Vertragspartner mit Zahlungen - bei Vereinbarung von Teilzahlungen - mit 2 aufeinander folgenden Raten in Verzug, so kann Jack & Büx nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
(5) Verlangt Jack & Büx Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Kaufvertrages, so beträgt dieser 15 % des Kaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn Jack & Büx einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.
(6) Bei Werkleistungen bleiben Erhöhungen oder Senkungen des Endpreises gegenüber des in einem etwaigen Kostenvoranschlag ausgewiesenen Preises in Höhe von bis zu 20 % vorbehalten. Zeichnet sich bei der Auftragsdurchführung eine darüberhinausgehende Abweichung ab, so gilt diese nur als Endpreis, soweit Jack & Büx den Kunden davon unverzüglich informiert hat und der Kunde sein ihm in diesem Falle zustehendes Vertragsauflösungsrecht (Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht) nicht innerhalb einer angemessenen Frist ausgeübt hat.
(7) Die Aufrechnung mit etwaigen von Jack & Büx bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Vertragspartners ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Vertragspartner nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Vertrag beruht. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Vertragspartners in einem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen.
5 Lieferfristen und Verzug
(1) Lieferfristen und -termine gelten nur als annähernd vereinbart, es sei denn, dass Jack & Büx eine schriftliche Zusage ausdrücklich als verbindlich gegeben hat.
(2) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer von Jack & Büx. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von Jack & Büx zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit dem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
(3) Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Lager von Jack & Büx oder bei Versendung ab Werk das Werk des Herstellers verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
(4) Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen rechtmäßiger Arbeitskämpfe, insbesondere von Streiks und Aussperrungen, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, welche außerhalb des Willens von Jack & Büx oder ihrer Erfüllungsgehilfen liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des verkauften Gegenstandes von Einfluss sind.
(5) Entsprechendes gilt, wenn Jack & Büx ihrerseits nicht rechtzeitig beliefert wird. Jack & Büx ist zum Rücktritt berechtigt, wenn der Hersteller ihn nicht beliefert. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Nichtlieferung von Jack & Büx zu vertreten ist.
(6) Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus.
(7) Für durch Verschulden ihres Vorlieferanten verzögerte oder unterbliebene (Unmöglichkeit) Lieferungen hat Jack & Büx – ausgenommen Auswahl- oder Überwachungsverschulden – nicht einzustehen.
6 Gefahrübergang und Transport
(1) Die Auswahl des Versandweges und der Versandmittel ist mangels besonderer Vereinbarung Jack & Büx überlassen. Die Ware wird auf Wunsch und Kosten des Kunden versichert.
(2) Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe an den Kunden, beim Versendungskauf mit der Übergabe der Sache an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers oder bei Direktversand ab Werk mit dem Verlassen des Werks auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder Jack & Büx noch weitere Leistungen übernommen hat.
(3) Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
(4) Angelieferte Ware ist, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweist, vom Kunden unbeschadet der Rechte aus § 7 entgegenzunehmen.
7 Mängelrüge und Gewährleistung
(1) Bei neuen Sachen beträgt für Unternehmer die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist für Verbraucher ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Gegenüber Unternehmern übernimmt Jack & Büx bei gebrauchten Sachen nur dann eine Mängelhaftung, wenn dies mit dem Kunden ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Für durch Jack & Büx erbrachte Werkleistungen gilt eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr, soweit nicht die Herstellung und/ oder Planung eines Bauwerks geschuldet ist und/ oder soweit Jack & Büx nicht arglistig gehandelt hat.
(2) Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Vertragspartner oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund; chemische, elektronische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein Verschulden von Jack & Büx zurückzuführen sind. Durch seitens des Kunden oder Dritter unsachgemäß ohne vorherige Genehmigung durch Jack & Büx vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstandenen Folgen aufgehoben.
(3) Ist der Kunde Unternehmer, hat er die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat er unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen durch schriftliche Anzeige an Jack & Büx zu rügen. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung.
(4) Ist der Kunde Unternehmer, sind diejenigen Teile unentgeltlich nach billigem Ermessen von Jack & Büx auszubessern oder neu zu liefern, die sich infolge eines bei Gefahrübergang liegenden Umstandes – insbesondere wegen fehlender Bauart, schlechter Baustoffe oder mangelhafter Ausführung – als unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit beeinträchtigt herausstellen. Ist der Kunde Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Jack & Büx ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Ersetzte Teile werden Eigentum von Jack & Büx.
(5) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
(6) Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiteter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn Jack & Büx die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.
(7) Ist der Kunde Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
(8) Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, ist Jack & Büx lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet, und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch Jack & Büx nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
(9) Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Kunden ohne Interesse ist.
8 Eigentumsvorbehalt
(1) Bei Verträgen mit Verbrauchern behält Jack & Büx sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behält Jack & Büx sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Sofern zwischen Jack & Büx und dem Vertragspartner, der Unternehmer ist, ein Kontokorrent-Verhältnis vereinbart ist, bezieht sich der Eigentumsvorbehalt auch auf den jeweils anerkannten Saldo. Gleiches gilt, soweit ein Saldo nicht anerkannt wird, sondern ein „kausaler“ Saldo gezogen wird, etwa deswegen, weil der Vertragspartner in Insolvenz oder in Liquidation gerät.
(2) Der Vertragspartner darf den Kaufgegenstand ohne die schriftliche Zustimmung von Jack & Büx weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Der Kunde ist verpflichtet, Jack & Büx bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit Jack & Büx Klage gem. § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Jack & Büx die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage nach § 771 ZPO zu erstatten, ist der Vertragspartner zum Ausgleich der Kosten verpflichtet.
(3) Ist der Kunde Unternehmer, ist er berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt Jack & Büx aber bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) von Jack & Büx ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Kaufgegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Vertragspartner auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von Jack & Büx, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichtet sich Jack & Büx, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Andernfalls kann Jack & Büx verlangen, dass der Vertragspartner die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
(4) Soweit der Vertragspartner von Jack & Büx gelieferte Vorbehaltsware weiterverarbeitet, geschieht dies stets für Jack & Büx. Sofern der Vertragspartner auch die Vorbehaltsware anderer Lieferanten weiterverarbeitet, erstreckt sich das Jack & Büx zustehende Vorbehaltseigentum an der weiterverarbeiteten Ware anteilig auf die Höhe der jeweils offenen, nicht beglichenen Forderungen (Rechnungsendbetrag plus Mehrwertsteuer), wie er zwischen dem Vertragspartner und Jack & Büx vereinbart worden ist.
(5) Soweit die von Jack & Büx gelieferte Vorbehaltsware mit anderen Sachen unterschiedslos vermischt wird, steht Jack & Büx in Höhe der jeweils offenen Forderung (Rechnungsendbetrag plus Mehrwertsteuer), wie sie zwischen Jack & Büx und dem Vertragspartner vereinbart worden ist, zu. In dieser Höhe räumt der Vertragspartner Jack & Büx Miteigentum ein und verwahrt das Miteigentum für Jack & Büx.
9 Haftung
(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von Jack & Büx, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und auch vertrauen darf.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Jack & Büx nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Vertragspartners aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Jack & Büx, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(4) Die sich aus Abs. 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit Jack & Büx den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit Jack & Büx und der Vertragspartner eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
(5) Sofern der Kunde Unternehmer ist, verjähren seine Schadenersatzansprüche wegen eines Mangels nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, soweit Jack & Büx grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im Falle von Jack & Büx zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
10 Urheber- und sonstige Schutzrechte
Mit der Auftragserteilung zur Textilveredelung bestätigt der Kunde, dass er sämtliche für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte innehält bzw. abgelöst hat. Er übernimmt hierfür die volle Haftung und stellt Jack & Büx von allen Ansprüchen Dritter frei, insbesondere von Ansprüchen wettbewerbs- und urheberrechtlicher Art.
11 Widerrufsbelehrung
(1) Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das Jack & Büx nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informiert. Die Ausnahmen vom Widerrufsrecht sind in Absatz (2) geregelt. In Absatz (3) findet sich ein Muster-Widerrufsformular.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der
Jack & Büx, Taubenstraße 1, 25462 Rellingen, Telefon 04101 525700, E-Mail mail@jack-buex.de, Geschäftsführer: Thomas Schumacher,
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
(2) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
(3) Über das Muster-Widerrufsformular informiert Jack & Büx nach der gesetzlichen Regelung wie folgt:
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
— An Jack & Büx, Taubenstraße 1, 25462 Rellingen, Telefon 04101 525700, E-Mail , Geschäftsführer: Thomas Schumacher,
— Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
— Bestellt am (*)/erhalten am (*)
— Name des/der Verbraucher(s)
— Anschrift des/der Verbraucher(s)
— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
— Datum
(*) Unzutreffendes streichen
12 Online-Stretschlichtung und Hinweis nach VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz)
Die europäische Kommission stellt unter www.ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur Online-Streitbeilegung zur Verfügung, die, sofern ein Verbraucher Vertragspartner ist, dieser für die Beilegung einer Streitigkeit nutzen kann und auf der weitere Informationen zum Thema "Streitschlichtung" zu finden sind.
Jack & Büx ist weder bereit noch dazu verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
13 Sonstige Bestimmungen
(1) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Vertragspartner Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Hauptsitz von Jack & Büx. Zwingende gesetzliche Regelungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten sollten. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine rechtlich wirksame Regelung vereinbart werden, die die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und nach dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Kenntnis der Regelungslücke vereinbart hätten.
(4) Die personenbezogenen Daten aus der Vertragsbeziehung werden von Jack & Büx nur gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur Leistungserbringung und Vertragsabwicklung erforderlich und nach den entsprechenden datenschutzrechtlichen Regelungen (BDSG, EU-DSGVO) zulässig ist. Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten bei Jack & Büx finden Sie unter https://www.jack-buex.de/datenschutz.
